Mittwoch, 8. September 2010

Für einen Gebrauchtwagen gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Manchmal hat man Glück und manchmal Pech. So ist es im Leben! Aber nicht nur im Leben, sondern auch bei einem Gebrauchtwagen. Weitgehend können solche Peinlichkeiten verhindert werden, wenn nicht einfach blauäugig der nächst beste Gebrauchtwagen gekauft wird, nur weil er eine neue Verkaufslackierung erhalten hat. Es ist schon ein Unterschied, ob der Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft wird, oder von einer Privatperson. Wird der Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen vom Händler achtsam gelesen und für gut befunden, kann der Käufer bei Altschäden oder einem Mangel Gewährleistungsansprüche gegen den Händler erheben. Bei einem Privatverkauf ist es wesentlich schwieriger dem Verkäufer eine arglistige Täuschung nachzuweisen.

Was sollte vor dem Erwerb eines Gebrauchtwagens geprüft werden?
Es bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. Der Käufer lässt den Gebrauchtwagen vom ADAC begutachten, wenn er es sich selbst nicht zutraut. Ist der Käufer oder ein Bekannter ein alter Autohase, so kann der Check eigenverantwortlich durchgeführt werden. Am besten fertigt man sich eine Mängelliste an, auf der alle Sichtkontrollen abgehakt werden.

Welche Sichtkontrollen sollten bei einem Gebrauchtwagen begutachtet werden?
Der eigentliche Zustand wie Rost, die Reifen, Achsen, Schweller, Motor, Getriebe, Kardanwelle, das Innenleben im Bereich der Polster, Tacho und was einem noch so auffällt.

Der Motor:
Ölwechsel- Plakette mit dem Checkheft prüfen, ob die Daten übereinstimmen.
Ölkontrolle, letzte Wartung. Kontrolle ob irgendwo Öl ausläuft. Bei Gebrauchtwagen mit Steuerriemen ab 80.000 km nachfragen, ob und wann dieser gewechselt wurde.

Getriebe:
Sichtkontrolle von unten, ob Öl ausläuft, ebenso an den Achsmanschetten und Hinterradgetriebe. Bei der Kardanwelle durch Drehbewegung prüfen, ob die Kreuzgelenke noch kein Spiel haben, oder ausgeschlagen sind.

Rost:
Unterboden im Bereich der Schweller nach Rost abklopfen, gerne werden die Roststellen mit Unterbodenschutz zugeschmiert, gerade bei einem älteren Gebrauchtwagen.

Reifen:
Profiltiefe prüfen. Sind die Reifen einseitig im vorderen Bereich abgelaufen, deutet es darauf hin, dass die Spureinstellung nicht stimmt, oder die Achsschenkelbolzen und Bundbolzen ausgeschlagen sind.
Gleiches kann auch passieren, wenn der Gebrauchtwagen einen verschwiegenen Unfall hatte und dadurch der Rahmen verzogen ist. Dann handelt es sich nicht nur um ein Unfallauto, sondern schlichtweg um einen schrottreifen Gebrauchtwagen.

Das Innenleben:
Sind die Sitze durchgesessen oder die Pedalgummis abgenutzt und das Fahrzeug zeigt einen Tachostand von 70-80.000 km an, wurde eindeutig am Tacho gemogelt. Immer den Tacho mit der Ölplakette und dem Wartungsbuch checken. Stimmt die Laufleistung nicht überein, wurde auch hier gemogelt.
Wurde eine derartige Kontrolle gewissenhaft durchgeführt, kann letztendlich nur noch eine Probefahrt, bei der sich rausstellt, dass die Bremsen einseitig bremsen, die Kupplung oder die Automatik rutscht und der Motor undefinierbare Geräusche von sich gibt, den Kauf verhindern.

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