Samstag, 25. September 2010

Führerschein mit Frist

Die Bundesregierung hat einen neuen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht - den Führerschein mit Frist. Allerdings muss der Bundesrat noch zustimmen. Was sich dann ändert, erfahren Sie hier. Der Grund für die Frist liegt einmal mehr bei der EU. Sie brachte 2006 diese Richtlinie heraus und Deutschland hat nun Zeit bis 2011, das Vorhaben umzusetzen. Gleichzeitig wird es dann innerhalb der Europäischen Union nur noch einen EU-Führerschein geben. Mit dieser Regelung soll das Autofahren in Europa erleichtert werden.





Für wen gilt die neue Regelung?

Diese Regelung betrifft zunächst erst einmal den EU-Führerschein. Dieser wird seit 1999 ausgegeben. Gerechnet wird erst am 2013. Ab diesem Datum sind die Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Danach müssen sie verlängert werden.

Was passiert mit den alten Führerscheinen?


Bei diesen Führerscheinen handelt es sich um unbefristete. Diese grauen oder rosa Führerscheine verfallen erst im Jahr 2033. Ab dann gilt auch hier die 15 Jahre Frist. Bis dahin haben die Autofahrer noch Zeit, ihre alten "Lappen" umzutauschen.

Muss eine neue Prüfung für den Führerschein abgelegt werden?

Nein. Es muss lediglich die Behörde aufgesucht werden. Welche das sein wird und wie die Verlängerung vor sich gehen soll, steht noch in den Sternen. Auch steht noch nicht fest, ob die Verlängerung kostenpflichtig ist und ob der Führerschein dann neu ausgestellt werden muss, oder der alte lediglich verlängert wird.

Muss vorher eine medizinische Untersuchung durchgeführt werden?

Die EU hat dieses zwar vorgeschlagen, doch in Deutschland wird das nicht umgesetzt werden. Das Ministerium teilte mit, dass es keine diesbezüglichen Untersuchungen geben wird.

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